Finanzierung und Unterstützung
So finden Sie Hilfe bei den Fahrtkosten
Welche Stellen Fahrtkosten ganz oder teilweise übernehmen können, und Musterbriefe zum Herunterladen.
Behinderten Fahrdienst Graubünden (B F G): Behinderten- und Rollstuhl-Fahrdienst für Personen mit Handicap in Chur und Graubünden
Stand: 21. Oktober 2026
Vorwort
Worum es auf dieser Seite geht
Ich betreibe den Behinderten Fahrdienst Graubünden (BFG). Ich weiss, wie viel Aufwand die Organisation und Finanzierung von Spezialtransporten für Betroffene bedeuten kann.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung:
Der Kanton Graubünden unterstützt Fahrten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität über die Stiftung Mobilita. Die Stiftung schliesst dafür Verträge mit Fahrdiensten ab. Nach meiner Erfahrung erhalten Fahrgäste Beiträge nur für Fahrten mit diesen Partnerbetrieben. BFG hat aktuell keinen solchen Vertrag. Fahrten mit BFG können deshalb nicht über die Coupons oder das reguläre System der Stiftung Mobilita abgerechnet werden.
Wenn Sie sich trotzdem für BFG entscheiden, gibt es andere Wege, die Fahrtkosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Sie stehen im Sozial- und Versicherungsrecht und gelten unabhängig von den kantonalen Pauschalen.
Auf dieser Seite zeige ich diese Wege. Dazu gehören unter anderem:
- SVA-Ergänzungsleistungen (EL): Übernahme von Krankheits- und Behinderungskosten.
- Private Stiftungen: Unabhängige Stiftungen, die Mobilitätsprojekte unterstützen können.
Sie finden hier eine Anleitung für jeden Weg und Musterbriefe für Ihre Gesuche. So können Sie prüfen, welche Unterstützung für Sie infrage kommt, und selbst entscheiden, mit welchem Fahrdienst Sie fahren.
Bei medizinischen Fahrten: SVA Graubünden (Ergänzungsleistungen)
Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente und erhalten Sie Ergänzungsleistungen (EL)? Dann können behinderungsbedingte Transportkosten als Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden.
- Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1 lit. e des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (ELG) nennt «Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle». Der Kanton Graubünden regelt Einzelheiten in Art. 17 der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gesetz über Ergänzungsleistungen (BR 544.320). Tagesstrukturen sind dort den Behandlungsorten gleichgestellt.
- Was dort steht: «Ist die versicherte Person wegen ihrer Behinderung auf die Benützung eines andern Transportmittels angewiesen, so werden diese Kosten vergütet» (Art. 17 Abs. 2 BR 544.320).
- Ihr Weg: Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Transportverordnung ausstellen. Reichen Sie diese zusammen mit den BFG-Quittungen bei der SVA Graubünden (Ergänzungsleistungen) ein.
- Gut zu wissen: Das gilt für Fahrten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort, nicht für Freizeitfahrten. Die SVA prüft jeden Fall einzeln und entscheidet über Anspruch und Höhe.
Der Krankenkassen-Weg
- Grundversicherung (KVG): Nach Art. 26 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Gesundheitszustand den Transport in einem anderen öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht zulässt. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
- Zusatzversicherung (VVG): Je nach Vertrag kann eine ambulante Zusatzversicherung Restkosten oder höhere Jahresbeiträge übernehmen. Die Bedingungen finden Sie in Ihrer Police.
- Quittung: Nach jeder Fahrt erhalten Sie eine Quittung, die Sie bei der Krankenkasse oder der SVA einreichen können. Ob die Stelle sie anerkennt, entscheidet sie selbst.
Für Seniorinnen und Senioren: Pro Senectute Graubünden
Pro Senectute Graubünden berät ältere Menschen und ihre Angehörigen kostenlos und kann in finanziellen Engpässen Unterstützung vermitteln (individuelle Finanzhilfe). Die Beratungsstelle Chur befindet sich an der Alexanderstrasse 2, 7000 Chur. Ob ein Beitrag an Transportkosten möglich ist, entscheidet die Beratungsstelle im Einzelfall.
Bei Freizeit- und Inklusionsfahrten: private Stiftungen
Möchten Sie Fahrten für Freizeit, soziale Kontakte oder Familienbesuche nutzen, zum Beispiel von einer geschützten Arbeitsstelle nach Hause zu den Eltern? Dafür kommen private Stiftungen und Selbsthilfeorganisationen in Frage:
- Stiftung «Denk an mich» (Zürich): Die Stiftung engagiert sich für Ferien, Freizeit und Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Fragen Sie direkt bei der Stiftung nach, ob und wie ein Gesuch für Transportkosten möglich ist.
- Procap Schweiz: Procap ist eine grosse Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Mitglieder können den Rechtsdienst von Procap nutzen, falls Ansprüche abgelehnt werden.
Musterbriefe zum Herunterladen
Für jeden dieser Wege gibt es einen Musterbrief. Er ist als Word-Datei (zum Ausfüllen am Computer) und als PDF (zum Ausdrucken) erhältlich. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben. Bitte prüfen Sie jeden Brief vor dem Absenden und passen Sie ihn an Ihre Situation an.
SVA Graubünden (Ergänzungsleistungen)
Für Fahrten zu Arzt, Therapie und Tagesstruktur bei Bezug von AHV- oder IV-Rente mit Ergänzungsleistungen.
Word herunterladen (.docx, 37 KB): Musterbrief SVA Graubünden (Ergänzungsleistungen)PDF herunterladen (.pdf, 67 KB): Musterbrief SVA Graubünden (Ergänzungsleistungen)
Pro Senectute Graubünden
Gesuch um individuelle Finanzhilfe für Transportkosten im Alter.
Word herunterladen (.docx, 37 KB): Musterbrief Pro Senectute GraubündenPDF herunterladen (.pdf, 62 KB): Musterbrief Pro Senectute Graubünden
Private Stiftungen
Gesuch um Einzelfallhilfe oder Kostengutsprache für Freizeit- und Inklusionsfahrten.
Word herunterladen (.docx, 37 KB): Musterbrief Private StiftungenPDF herunterladen (.pdf, 60 KB): Musterbrief Private Stiftungen
Private Hilfsinitiative von BFG: im Aufbau
Aktueller Stand: Diese Hilfsinitiative ist noch im Aufbau und noch nicht aktiv. Ich bereite sie zurzeit vor. Bis sie startbereit ist, kann ich keine Anfragen annehmen und keine Zusagen machen. Haben Sie später Absagen von offiziellen Stellen erhalten oder reichen Ihre Ansprüche dort nicht aus, schaue ich mir Ihr Anliegen gerne unverbindlich auf privater Basis an. Ich versuche zu helfen, wo ich kann.
Die Schweiz bewegt sich hin zu mehr Teilhabe. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 eine Vernehmlassung eröffnet: Rund 16'000 Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft oder einem Vorsorgeauftrag (wegen einer geistigen Behinderung) sollen künftig auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 28. Januar 2027, am Ende entscheidet das Volk (Medienmitteilung des Bundes). Die Inklusions-Initiative, über die das Parlament noch berät, will die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken.
Ich begrüsse diese Schritte. Politische Rechte sind aber nur die eine Seite. Im Alltag scheitert Selbstbestimmung oft an praktischen und finanziellen Hürden, denn das Leben mit Handicap ist teuer und das Budget meist knapp.
BFG ist ein junges, neu gegründetes Unternehmen und erhält keine staatliche Unterstützung und keine Subventionen. Die Hilfsinitiative soll deshalb aus privaten Mitteln und Spenden finanziert werden. Darum kann ich nicht überall einspringen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten möchte ich aber dort eine Brücke bauen, wo das reguläre System Lücken hat, und Betroffene bei finanziellen Belastungen im Alltag unbürokratisch unterstützen. Die Initiative ist keine Behörde, keine staatliche Stelle und keine Versicherung.
Wichtig zu wissen:
- Freiwillig: Ob und wie eine Unterstützung möglich ist, entscheide ich von Fall zu Fall.
- Keine Rechtsberatung: BFG ist keine juristische Institution. Ich biete keine Rechtsberatung an und kann keine Ansprüche gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Versicherungen für Sie durchsetzen. Ich kann Sie nur unterstützen, indem ich Ihnen Quittungen und eine Kostenofferte ausstelle und Sie auf die Musterbriefe hinweise. Ob ein Beitrag bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen.
- Kein Rechtsanspruch: Es handelt sich um eine rein private, freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie hängt davon ab, welche privaten Mittel und Spenden dafür zur Verfügung stehen.
Mehr zur Hilfsinitiative und wie Sie sie unterstützen können.
Nächste Schritte
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Kostenofferte für Ihre geplanten Fahrten. Diese können Sie zusammen mit den Musterbriefen bei der SVA oder der jeweiligen Stiftung einreichen. Sie können mich auch bei der nächsten Fahrt direkt ansprechen.
Kostenofferte anfragen +41 79 841 70 00
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen und Mustervorlagen auf dieser Seite sind eine unverbindliche Orientierungshilfe im Schweizer Sozialsystem. Sie ersetzen keine Rechts- oder Finanzberatung durch die zuständigen Behörden oder Sozialversicherungen. BFG übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder die behördliche Bewilligung eingereichter Gesuche. Die Rechtsverweise wurden am 21. Oktober 2026 geprüft; Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Beschriebene Erfahrungen sind die des Unternehmens, es werden keine personenbezogenen Anschuldigungen erhoben.
Hinweis zu Spenden: BFG wird als privates Transportunternehmen geführt. Die private Hilfsinitiative von BFG ist noch im Aufbau. Zuwendungen zur Unterstützung von Härtefällen sollen zweckgebunden verbucht werden, können aber vom Spender nicht steuerlich abgezogen werden. Mehr zum Unterstützen